Rechtliches

Die Ausübung der Lebens- und Sozialberatung ist an eine Gewerbeberechtigung gebunden. Der Gewerbeschein setzt die Befähigung gemäß Lebens- und Sozialberater-Verordnung II Nr. 140/2003 voraus, das Anforderungsprofil sind drei Jahre Ausbildung mit Selbsterfahrung.
Personen, die den Befähigungsnachweis für das Gewerbe des Lebens- und Sozialberaters im vollen Umfang erbringen, dürfen die Bezeichnung  „Diplom Lebensberater/in“ führen.

Nähere Informationen und gesetzliche Grundlagen zur Lebens- und Sozialberatung unter: www. lebensberater.at