Standesregeln
- Lebens- und Sozialberater haben sich in ihren Entscheidungen und in ihren Beratungen am Wohl des Klienten zu orientieren.
- Sie haben ihren Beruf nach besten Wissen und Gewissen auszuüben.
- Bei Vorliegen einer Krankheit (oder von entsprechenden Anzeichen) ist vom Berater nachweislich eine ärztliche Abklärung zu empfehlen.
- Lebens- und Sozialberater sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet, es sei denn, der Berater wird durch den Klienten ausdrücklich davon entbunden.
- Dem Klienten sind Auskünfte, über die Dauer und die Art der Beratung, sowie die Höhe des Beratungshonorars zu erteilen.
- Es besteht die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Kolleg/innen angrenzender Berufsgruppen (z. B. Therapeut/innen, Psychologen).
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